Das duale Konto – die Idee !

Wie bereits erwähnt entspringt die Idee „Duales Konto“ dem Thema des „Ehegattensplittings“ und vor allem der unseligen Diskussion um die „Nutzbarkeit“ eben dieses. – Wird einem hierzulande doch zumeist nicht durch Geistliche oder Verwandte angesichts ins Hause stehendem Nachwuchses nahegelegt, zu heiraten, sondern, und das ganz ohne in Zukunft zu versorgenden und zu beschützenden Kindern, durch den Steuerberater.
Dabei gibt es guten Grund, auch andere Versorgungsgemeinschaften staatlich zu fördern und zu schützen. – Insbesondere auch im Interesse des Staats: z.B. Nicht-eheliche Partnerschaften, Eltern und Kinder und in Zeiten der umgekehrten Bevölkerungspyramide natürlich auch Kinder und Eltern. Aber selbst wenn die betuchtere Tante der talentierten Nichte für das Studium unter die Arme greift, sollte dies den Staat nicht kalt lassen angesichts des möglichen Sparens von Bafög, HarvIV und dem damit verbundenem bürokratischen Aufwands.

Nun, was macht das Ehegattensplitting: Effektiv verschiebt es steuerlich (und zwar nur steuerrechtlich) einen Teil des Einkommens des Einkommensstärkeren zum Einkommensschwächeren Partner, so dass scheinbar beide Partner das Gleiche verdient haben und beide Partner zusammen die normale Steuer auf diese Einkommen abführen. Wegen des nichtlinearen Anstiegs der Steuertabelle („Progression“) entsteht dadurch ein Vorteil.
ABER: Dieser Teil des höheren Einkommens hat möglicherweise niemals den Weg zum Ehegatten gefunden, sondern liegt noch schön auf dem Konto des anderen.

Mag man hoffen, dass in einer gleichberechtigten Zugewinngemeinschaft niemanden den anderen kurz hält und trotzdem Steuererleichterung erhält, so möchte ich doch auch Tante und Nichte fördern. Aber natürlich nur, wenn die ehrenhafte Unterstützung der Nichte auch wirklich stattfindet. Es muss also Geld vom Zugriff der Tante in den alleinigen Zugriffsbereich der Nichte nachweislich fließen. Und dann folgt das bekannte: Die eine hat weniger zu geringerem Satz zu versteuern und die andere muss vielleicht deswegen überhaupt erstmalig steuerlich veranlagt werden.
Wie soll so etwas überprüfbar und mit geringem Aufwand verwaltet werden ? Ganz einfach, denn eigentlich wäre die Einkommenssteuer eine einfache Sache, wenn es nicht so viele Erscheinungsformen und Abschöpfungswege gäbe. Es gibt direkt abgeführte und später im Jahresausgleich noch einmal angerechnete Lohnsteuer, von Banken abgeführte und ggf. pauschal freiverbriefte Kapitalertragssteuer, Steuern auf Mieterträge und natürlich auch entnommene Gewinne von Firmen und Einkünfte von Selbstständigen usw. Dabei sollte es eigentlich im Sinne der Konsensgesellschaft nur darum gehen, alle Einkünfte eines Einzelnen zusammen zu tun und zu versteuern. – Ist ja egal aus welcher (legalen!) Quelle sie stammen. Warum sollte man steuerlich begünstigt werden, wenn man sein Geld aus Finanztransaktionen oder Zinsen bezieht statt durch Hosenverkaufen ?
Wenn das also zu vereinheitlichen sein soll, dann ganz einfach: Jeder Mensch hat einfach ein Bank-Konto, auf dem ALLE seine Einkünfte landen. Man kann von diesen Konten sein ja noch unversteuertes Geld auch überweisen, z.B. an seine Nichte, aber die Kontonummer ist so gekennzeichnet, daß es allen anderen verrät, daß es sich um ein „Einkommenskonto“ mit noch zu versteuerndem Saldo handelt. Und die Computer der Banken wissen das auch und leiten die Überweisung des Geldes NUR auf Einkommeskonten anderer weiter. Die Unterstützung der Tante wird also zum Einkommen der Nichte.
Braucht man nun Geld für Haushalt, Kneipenabend oder den neuen Rasenmäher von „The Shop“, so schiebt man bei seiner (virtuellen) Bank einen Betrag vom Einkommenskonto auf sein – nennen wir es nicht Privatkonto, denn beide Konten sind sehr privat, sondern: – laufendes Konto. Dieses „Laufende Konto“ heißt jetzt mal so, weil es mit uns durchs Leben geht, die Busfahrkarte und das Feierabendbierchen finanziert. Und übrigens, von diesem Konto transferiert man zumeist nur Geld auf entsprechende „laufende Konten“ anderer oder auf Firmenkonten um Rechnungen zu begleichen. – Genauso, wie wir es vom jetzigen Girokonto kennen !

Nun muss aber niemand gleich befürchten, daß des Deutschen Liebstes – das Bargeld – abgeschafft werden soll. Aus dieser Diskussion möchte ich mich hier vorerst heraushalten. Jeder kann seinen Lohn in bar erbitten und Steuern hinterziehen, indem er es nicht auf sein eigenen Einkommenskonto einzahlt. Allerdings ist das heute durch nicht-erklären von Einkommen in der Jahreseinkommenssteuererklärung analog möglich. Und genauso ist es heute möglich und würde es auch im Falle des Dualen Kontos sein, daß man damit auffliegt, weil die Lohnzahlung irgendwo aus den Büchern eines Arbeitgebers zu der jeweiligen Person dokumentiert ist. Die Idee des Dualen Kontos zielt also erst einmal nicht auf die Beschneidung von „Freiheiten“ oder Einschränkung des Datenschutzes ab, sondern ganz im Gegenteil: Detailierte  Informationen über Ein- und Abgänge auf dem Einkommenskonto sind den Finanzbehörden gar nicht bekannt. Sie bekommen nur die turnusmäßige Steuerzahlung. Alle Einzelbuchungen existieren nur bei der Bank. Und die Bank kann anhand dieser und der aktuellen veröffentlichten Steuertabelle laufend die Steuerschuld kalkulieren und eben turnusmäßig Zahlungen im Namen des Steuerpflichtungen an den Fiskus leisten.

Hmmm, da fällt einem doch auf, daß die Banken in diesem Falle tatsächlich wieder eine geldwerte Leistung erbringen. Und diese sollen Sie auch bezahlt bekommen, denn letztlich können die Finanzämter im Gegenzug massiv Stellen abbauen. Die Ämter werden zu Kontrollstellen, die Banken prüfen und für das Duale-Konto-Verfahren qualifizieren und die weitere ordnungsgemäße Ausführung in der Breite per Stichproben prüfen.
Warum aber umverteilen vom Staat in die Privatwirtschaft und dann auch noch gerade hin zu den Banken ? Geschätzter Weise wäre der Prozess der Steuerberechnung im Dualen-Konto-System einfach und leicht automatisierbar. Netto würde also nicht nur umverteilt sondern vor allem reduziert. Die im heutigen Zinstief horrend hohen Kontoführungsgebühren sind ja auch nicht die Kosten für diesen automatisierten IT-Prozess. Eine Zusatzaufgabe wäre also leicht kostenneutral mit abzuarbeiten. Und der Markt, auf dem die Banken auch heute online und in der Geschäftsstelle vor Ort sich die Kunden abjagen, wird einfache eine zu bewerbende Dienstleistung mehr haben und der Wettbewerb letztlich für sinkende Kosten sorgen.

Was aber macht man eigentlich mit seinen Kinderfreibeträgen und der Absetzbarkeit von Arbeitszimmer und Fahrtkosten zur Arbeit. Nun, generell muss, wie schon angesprochen, das ganze System der Ausnahmen, Sonderregelungen usw. auf den Prüfstand. Diese ganzen Spezialsteuerregelungen sollten soweit abgebaut werden, daß nur noch Bedürftige sich genötigt sehen, Ihre stark belastende Lebenssituation dem Staat offen zu legen und „um Nachsehen zu bitten“. – ABER: Wahrscheinlich würde diese Situation kaum eintreten, weil in diesem Fall eh keine Einkommenssteuer mehr zu zahlen ist und sein sollte und nicht der Gang zum Finanz-, sondern zum Sozialamt anstünde.
Und eines noch, wir werden später noch darauf zu sprechen kommen: Es gehört nicht zum Dualen Konto, aber in einer schickeren Welt gäbe es auch gar keine Kinderfreibeträge und die „Sozialhilfe“ würde auch weitgehend kondensiert und administrationfrei sein… – Reden wir also später mal von der nicht neuen Idee eines irgendwie gearteten Grundeinkommens.

Und zu guter letzt sei noch erwähnt, daß wir das Duale Konto für jede Privatperson möchten. Also Arbeitnehmer, Beamte und auch Selbstständige. Bei letzteren könnte man sogar darüber nachdenken, ob Zahlungen vom Laufenden Konto auf das Einkommenskonto Sinn machen könnten. Vielleicht geht das jedoch etwas weit für diesen Artikel.

Das waren eine Menge Aspekte für einen einzelnen Beitrag imn diesem Blog. Wahrscheinlich könnte es hilfreich sein, einige davon (gerne auf Wunsch) später in dezidierten Artikeln noch einmal aus zu detaillieren.

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